Im Jahre 1731 hatten die Dillinger/Bettinger Hüttenleute Schwierigkeiten beim Erzabbau in den Lebacher;
Rümmelbacher und Greinhofer Feldern. So berichtet im August 1731 der Hochgerichtsmeier Niklas Schäfer
an die Vierherrnverwaltung daß er die Bettinger Leute des Monsieur Leclerc von Dillingen;
nachdem schon 40 Fuhren abgefahren waren; fortgeschickt hat.
Da kam Faktor Gallo von Bettingen und sagte; Leclerc habe eine herrschaftliche Genehmigung;
konnte es aber nicht beweisen und stellte einen Bürgen, den Hagenschen Grundmeyer von Hahn, Peter Puhl.
Schäfer hieß die Leute weitergraben. Seine Frage an die 4 Herren 'Habe ich damit wohlgetan ?'
wurde mit nein beantwortet. Der Bürger Peter Puhl wurde belangt.,
------
Johannes Naumann: Die Freiherren von Hagen zur Motten, S.425:
...In den Jahren 1699 und 1701 hatten die Hofleute auf dem Hahn Holz aus dem besagten Wald (= Hahnenwald) an holländische Kaufleute veräußert, ohne dass ein Konsens der Herrschaft vorlag. Als diese Strafen verhängte und Ersatz forderte, wandten sich die Hofleute an Kurtrier als Mitgerichtshochherren, worauf am 17.Dezember 1701 ein Anhörungsprotokoll gefertigt wurde. Die Freiherren von Hagen wurden dabei von Dr.Reiner Lohmer vertreten. Notar Fürstenhausen aus Merzig protokollierte am 12.Januar 1702 im Hause des Johann Puhl auf dem Hahn die angeblichen Ansprüche der Hofleute Johann und Peter Puhl sowie Hans Adam Riem und Michael Schreiner, auf den Hahnenwald. Dr. Lohmer negierte diese Ansprüche, wobei der Lehrer Anton Mons aus Lebach und Peter Knobe aus Jabach das Protokoll als Zeugen unterschrieben.....
Der Konflikt scheint dann durch eine Regelung vom 6.Oktober 1708 gelöst worden zu sein. Peter Puhl und Hans Nikel Riem erhielten die halbe Eckernießung in dem Hahnenwald. Für dieses Privileg zahlen sie jährlich auf Martinstag einen Reichstaler, wobwi die ersten drei Jahre frei waren. Im Gegenzug verpflichten sie sich, den Wald in Acht zu nehmen. Dieser Abmachung trat am 9.Februar 1709 auch der dritte Hofmann auf dem Hahn namens Michael Schreiner bei....
------
K.Kuhn(Hrsg) VIERHERRSCHAFT LEBACH; S.63:
Peter Pfull klagt 1709 im Namen der Gemeinde Hahn gegen
die Gemeinde Lebach. Er erklärt vor dem Hochgericht; daß die Lebacher ihnen den Weidstrich, dicht beim
Hahn, den sie seit vielen Jahren ungestört benutzen; streitig machen und sie dort sogar gepfändet haben,
obwohl sie den Lebachern für die Nutzung des Weidelandes jährlich einen 'Pfingstkäse'liefern. Er bestreitet
nicht daß dieses Land zum Lebacher Bann gehört; besteht aber auf weiterer Nutzung durch die Hahner
und verlangt Schadenersatz für die Pfändung. Die Lebacher behaupten dagegen; sie hätten den Hahnern
lediglich erlaubt ihr Vieh über dieses Land zu treiben damit sie auf ihr eigenes Weideland gelangen.
Für diese Erlaubnis haben sie den 'Pfingstkäse' über 30 Jahre lang entgegengenommen;
den sie im übrigen nicht mehr wollen. Weiterhin geben sie zu; daß sie die Hahner gepfändet haben;
weil sie nach ihrer Auffassung ihr Vieh dort nicht weiden lassen dürfen. Das Hochgericht unter D'hame;
Payen; Macka und D.Reuter fordert die Hahner auf, Zeugen für ihre Behauptung zu nennen.
Caspar; Peter und Velte Eysenbart (von Reisweiler; auf dem Hahn geboren; lebten dort ca.20 Jahre);
Johannes Parig (von Namborn; lebte 16 Jahre auf dem,Hahn);
Jakob Eichenbaur (von Landsweiler; diente 3 Jahre auf dem Hahn)
bestätigen die Angaben der Hahner. Daraufhin wird diesen das Weiderecht gegen weitere Lieferung des
Pfingstkäses im Wert von 3,5 Albus zugesprochen. Die Lebacher tragen alle Kosten.
------
Johannes Naumann: Die Freiherren von Hagen zur Motten, S.425:
Am 29.Januar 1729 fordert der hagische Amtmann Schaupp den Meier Peter Puhl auf, dafür zu sorgen, dass jeder Hofmann ein Dutzend junger Eichenbäume im Hahnenwald pflanze, wobei für das Nichtbefolgen ein Strafgeld angedroht wurde
------
Johannes Naumann: Die Freiherren von Hagen zur Motten, S.427:
.....Das Altmichels-Haus auf dem Hahn wurde von der Familie Puhl bewohnt. Bereits 1702 sind Johann Puhl und sein SohnPeter belegt. Peter Puhl war hagenscher Meier zum Hahn und zeitweise Hochgerichtmeier der Vierherrschaft Lebach. Laut dem Verzeichnis von 1734 zahlt er mit 42 Albus, 4 Malter Korn und 3 Malter Hafer die höchsten Schafftabgaben auf dem Hahn. Des weiteren entrichtete er einen Reichstaler für die Eckernießung und mußte eine halbe Weinfuhre leisten. Am 22.Februar 1736 erwarb sein Sohn Peter Jakob zusammen mit seiner Ehefrau Katharina vom Hahne die Hofgüter für 550 Reichtaler von den Miterben. Als Miterben werden Susanna Riem, Hans Puhl, Ulrich Leonhard, Anna Katharina Fries und Margaretha Brauns sowie die minderjährigen Kinder Anna, Anna Maria, Katharina, Irmine und Angela Puhl, welche durch ihre Vormunde Jakob Bastuck und Mathias Thill vertreten waren, genannt.....
------
Egon Gross: Hahn:
... Von dem im Kirchenbuch erwähnten "Wagnersch Haus" ("Wäänersch" genannt)
steht heute nur noch das alte Stall- und Scheunengebäude mitten im heutigen Anwesen Ziegler.
Um 1700 war die Familie Puhl in dieser Vogtei. Peter Puhl war damals Hagenscher Meier...
Prozess
Anmerkung(en):
[1] 12.01.1702: Notar Fürstenhausen aus Merzig protokolliert im Hause des Johann Puhl auf dem Hahn die angeblichen Ansprüche der Hofleute Johann und Peter Puhl sowie Hans Adam Riem und Michael Schreiner, auf den Hahnenwald. Dr. Reiner Lohmer, Vertreter der Freiherren von Hagen, negierte diese Ansprüche, wobei der Lehrer Anton Mons aus Lebach und Peter Knobe aus Jabach das Protokoll als Zeugen unterschrieben. (Q.: Naumann, J., 2000, S. 425)
1702: Das Altmichels-Haus auf dem Hahn wird von der Familie Puhl bewohnt. Im Jahre 1702 sind dies Johann Puhl und sein Sohn Peter Puhl, hagenscher Meier zum Hahn und zeitweise Hochgerichtsmeier der Vierherrschaft Lebach. (Q.: Naumann, J., 2000, S. 427)
06.10.1708: Regelung des oben genannten Konfliktes: Peter Puhl und Hans Nickel Riem erhalten die halbe Eckernießung in dem Hahnenwald. (Q.: Naumann, J., 2000, S. 425)
--- : Heirat (mit Anna Katharina Gros)
12.01.1702: Notar Fürstenhausen aus Merzig protokolliert im Hause des Johann Puhl auf dem Hahn die angeblichen Ansprüche der Hofleute Johann und Peter Puhl sowie Hans Adam Riem und Michael Schreiner, auf den Hahnenwald. Dr. Reiner Lohmer, Vertreter der Freiherren von Hagen, negierte diese Ansprüche, wobei der Lehrer Anton Mons aus Lebach und Peter Knobe aus Jabach das Protokoll als Zeugen unterschrieben. (Q.: Naumann, J., 2000, S. 425)
1702: Das Altmichels-Haus auf dem Hahn wird von der Familie Puhl bewohnt. Im Jahre 1702 sind dies Johann Puhl und sein Sohn Peter Puhl, hagenscher Meier zum Hahn und zeitweise Hochgerichtsmeier der Vierherrschaft Lebach. (Q.: Naumann, J., 2000, S. 427)
06.10.1708: Regelung des oben genannten Konfliktes: Peter Puhl und Hans Nickel Riem erhalten die halbe Eckernießung in dem Hahnenwald. (Q.: Naumann, J., 2000, S. 425)