Allgemeine Hinweise
1605: Philipp Daniel von Hagen nimmt den Schreiners Peter, der sich fortan auch Peter zum Hahn nannte, zu seinem Hofmann an. Neben einem Hausplatz auf dem Hahn mit dazugehörenden Ländereien erhielt er auch Güter, die zuvor Scharten Hans gehörten und somit auf Wahlener Hofbann lagen, sowie einige Wiesen zu Lebach. Zur Aufnahme als Hofmann und Überlassung der Güter in Erbbestand zahlte Peter Schreiner einmalig 128 Gulden. (Q.: Naumann, J., 2000, S. 424)
Peter und
N. waren verheiratet (Einzelheiten sind nicht bekannt). Sie hatten einen Sohn mit Namen
Johann.
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