Am 13.12.1728 zahlt Peter Woll von Gennweiler für seinen Sohn Johann Woll eine Strafe von 5 Kreuzern Petrus Woll von Gennweiler zahlt "weilen in seinem Haus vor etlichen Tagen fleisch gessen worden ist in vigila Sancti Laurentii" 20 Kreuzer ; 02.04.1701: Peter Woll unterzeichnet eine von der kerpischen Herrschaft am 21.03.1701 geforderte öffentliche Abbitte wegen Rebellion, nachdem er zuvor am 20.12.1700 unter Eid genommen wurde. 27.08.1701: Peter Woll unterschreibt die Gravamina (Beschwerde) gegen die kerpische Herrschaft. Als im Jahre 1720 der Schöffe Conrad Dürringer in Vertretung des Hochgerichtsmeyers sonntags vor der Kirche öffentlich bekanntgab, daß das dem Philipp Dürr und seiner Schwieermutter gepfändete Vieh öffentlich versteigert werden sollte, bedachte Philipp Dürr die Schöffen Dürringer und Mattes Woll aus Illingen und PETER WOLL aus Gennweiler mit bedrohlichen und trotzigen Worten. Er wurde verurteilt, die gebrauchten Ausdrücke und Lügen am Tatort unter Anlehnung einer Hand an denMund wie gewöhnlich zurückzunehmen. Im Weigerungsfalle hatte er eine Leibstrafe zu erwarten. Da Dürr die öffentliche Abbitte vor der Kirche halsstarrig ablehnte, wurde er zu einer Turmstrafe von 24 Stunden bei Wasser und Brot sowie zu einer Strafe von zwei Gulden verurteilt. (Q.: LHA Kobl. 53 C 23 Nr. 4 Bl. 134) 05.11.1720: Peter Jochum, Gerichtsschöffe geht in Vertretung der kerpischen Herrschaft in Illingen gegen Johannes Meiser vor, um Briefschaften in Sachen der Gemeinde einzufordern. 1727: Wegen Holzfrevels wurden PETER WOLL zu einem Gulden 10 Kreuzer sowie Johannes Pariso aus Gennweiler zu zwei Gulden und 1729 Hans Jakob Kiefer und Theobald Neupert zu je einem Gulden 30 Kreuzer Strafe verurteilt. (Q.: LHA Kobl. 53 C Nr. 4 Bl. 268/285) 02.04.1701: Peter Woll unterzeichnet eine von der kerpischen Herrschaft am 21.03.1701 geforderte öffentliche Abbitte wegen Rebellion, nachdem er zuvor am 20.12.1700 unter Eid genommen wurde. 27.08.1701: Peter Woll unterschreibt die Gravamina (Beschwerde) gegen die kerpische Herrschaft. Als im Jahre 1720 der Schöffe Conrad Dürringer in Vertretung des Hochgerichtsmeyers sonntags vor der Kirche öffentlich bekanntgab, daß das dem Philipp Dürr und seiner Schwieermutter gepfändete Vieh öffentlich versteigert werden sollte, bedachte Philipp Dürr die Schöffen Dürringer und Mattes Woll aus Illingen und PETER WOLL aus Gennweiler mit bedrohlichen und trotzigen Worten. Er wurde verurteilt, die gebrauchten Ausdrücke und Lügen am Tatort unter Anlehnung einer Hand an denMund wie gewöhnlich zurückzunehmen. Im Weigerungsfalle hatte er eine Leibstrafe zu erwarten. Da Dürr die öffentliche Abbitte vor der Kirche halsstarrig ablehnte, wurde er zu einer Turmstrafe von 24 Stunden bei Wasser und Brot sowie zu einer Strafe von zwei Gulden verurteilt. (Q.: LHA Kobl. 53 C 23 Nr. 4 Bl. 134) 05.11.1720: Peter Jochum, Gerichtsschöffe geht in Vertretung der kerpischen Herrschaft in Illingen gegen Johannes Meiser vor, um Briefschaften in Sachen der Gemeinde einzufordern. 1727: Wegen Holzfrevels wurden PETER WOLL zu einem Gulden 10 Kreuzer sowie Johannes Pariso aus Gennweiler zu zwei Gulden und 1729 Hans Jakob Kiefer und Theobald Neupert zu je einem Gulden 30 Kreuzer Strafe verurteilt. (Q.: LHA Kobl. 53 C Nr. 4 Bl. 268/285) ; Am 13.12.1728 zahlt Peter Woll von Gennweiler für seinen Sohn Johann Woll eine Strafe von 5 Kreuzern Petrus Woll von Gennweiler zahlt "weilen in seinem Haus vor etlichen Tagen fleisch gessen worden ist in vigila Sancti Laurentii" 20 Kreuzer